Ungültiger Wert! Hinterlegen Sie zum Fortfahren einen gültigen Wert und versuchen Sie den Vorgang erneut.
| Kriterium | Punkte |
| Der/Die Sorgeberichtigte ist alleinerziehend. | 4 |
| Der/Die Sorgeberichtigte ist berufstätig, in Ausbildung, im Studium oder pflegt ein anderes Familienmitglied mit Pflegegrad. (Üben beide Eltern ihr Sorgerecht aus, werden sie jeweils einzelnd berücksichtigt) |
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| ab 31 Wochenstunden | 3 |
| 21-30 Wochenstunden | 2 |
| 11-20 Wochenstunden | 1,5 |
| bis 10 Wochenstunden | 1 |
| Der/Die Sorgeberichtigte ist arbeitssuchend. | 0,5 |
| Ein Geschwisterkind besucht zum Zeitpunkt der Aufnahme dieselbe Einrichtung. | 2 |
| Das Kind besucht bereits eine Einrichtung (Krippe, Kindergarten, Tagespflegestelle): Wechsel der Betreuungsform. | 2 |
| Es handelt sich um das Kind einer pädagogischen Mitarbeiterin/eines pädagogischen Mitarbeiters der Einrichtung. | 3 |
- Jedes Kind kann und soll nur einmal im System erfasst werden. Falls sich nach der Anmeldung Änderungswünsche ergeben, schreiben Sie diese Angaben bitte an kita-anmeldungen@uplengen.de .
- Ein Kindertagesstättenjahr beginnt immer im August.
- Die Plätze in den Uplengener Kindertageseinrichtungen stehen nur den Kindern zur Verfügung, die in der Gemeinde Uplengen wohnen. Sollten Sie Ihr Kind schon vor Umzug anmelden wollen, so vermerken Sie den geplanten Umzug bitte in dem Anmeldeformular in dem Feld „Bemerkungen“.
- Wenn die Anmeldung wegen eines Umzuges nicht mehr aufrecht erhalten bleiben soll, schreiben Sie diese Angaben bitte an kita-Anmeldungen@uplengen.de .
- Das gesamte Vergabeverfahren wird erfahrungsgemäß im Monat Mai abgeschlossen sein.
- Innerhalb einer Rückgabefrist von 14 Tagen muss der von den Sorgeberechtigten unterschriebene Betreuungsvertrag in der Einrichtung wieder vorliegen. Wird diese Frist nicht eingehalten, verfällt die Platzzusage. Bei Falschangaben kann ein zugesagter Betreuungszplatz jederzeit seitens des Trägers gekündigt werden.
- Sollte bei Ihrem Kind ein I-Status festgestellt worden sein, geben Sie dieses bitte in dem Anmeldeformular an und reichen Sie entsprechende Nachweise ein.
- Ungeborene Kinder können nicht angemeldet werden.
- Gemäß dem Masernschutzgesetz muss jedes Kind seit dem 01.03.2020, welches in einer Kindertageseinrichtung betreut werden soll, eine Masernschutzimpfung vorweisen können. Ohne bestehende Masernschutzimpfung, kann ein Kind nicht betreut werden.
- Die Betreuungszeiten der einzelnen Kindertageseinrichtungen können der Übersichtsliste der Kitas entnommen werden. Nutzen Sie vor der Anmeldung die Möglichkeit, die Kindertagesstätten auf der Homepage der jeweiligen Einrichtung, kennenzulernen.
- Auf Grund der Datenschutzverordnung sind in dem Anmeldeformular einige Abfragefelder freiwillig auszufüllen. Es wäre jedoch wünschenswert, wenn Sie auch diese Abfragefelder ausfüllen.
- Die angebotenen Kernbetreuungszeiten sind festen Gruppen zugeschrieben. Um einen pädagogischen wertvollen Tagesablauf zu gewährleisten und die Personalplanungen vornehmen zu können, werden die Kinder nach den gewünschten Kernbetreuungszeiten in die jeweiligen Gruppen eingeteilt. So ist es möglich, die Betreuungsbedarfe der Familien gerecht zu werden.
- Die Betreuung findet grundsätzlich an 5-Tagen die Woche(Montags bis Freitags) statt. Die festgesetzte Abholzeit für die beantragte Betreuungszeit ist mindestens an 3 von 5 Tagen einzuhalten.
- Kindergartenkinder, die im Sommer 2027 eingeschult werden, sollten im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung in der Kita ihres Schuleinzugsgebietes betreut werden.
- In der Einrichtung St.Martin in Remels ist für
die Betreuung in der Ganztagsgruppe die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend.