Gemeinde Uplengen

Anmeldeformular für einen Betreuungsplatz in einer Uplengener Kindertagesstätte

Es können nur Anmeldungen für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis 31.07.2027 abgegeben werden.

Wenn Sie eine Anmeldung für einen vorherigen Zeitraum wünschen, melden Sie sich bitte telefonisch bei Herrn Graalmann (04956/911768)
Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
Angaben zur Betreuung
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Sollten Sie nur einen Standort angeben, haben Sie somit Ihr Wunsch- und Wahlrecht ausgeübt. Die Platzvergabe soll so wunschgemäß wie möglich erfolgen, daher beachten Sie bitte die Reihenfolge Ihrer Wünsche.   
Die zusätzlich verfügbaren Randzeiten können nur bei entsprechenden Bedarf (mindestens 5 Kinder) angeboten werden.  

Angaben zum Kind
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   Besucht Ihr Kind zurzeit eine Betreuungseinrichtung?


   Hat Ihr Kind eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung(I-Status), die einen Integrationsplatz erforderlich macht? (Bitte reichen Sie entsprechende Nachweise ein.)


Angaben zu den Sorgeberechtigten
 Sollten Sie eine E-Mail Adresse hinterlegen, so wird Ihnen nach Abgabe der Anmeldung eine automatische Eingangsbestätigung über die Online-Anmeldung zugeschickt.  


   Ein entsprechender Nachweis bei Berufstätigkeit mit Anzahl der Stunden ist innerhalb von zwei Wochen zu erbringen.
   Eine nicht nachgewiesene Berufstätigkeit findet bei den Aufnahmekriterien des Punktesystems (siehe „Punktesystem zu den Aufnahmekriterien für die Kindertagesstätten“) keine Berücksichtigung!



Ein entsprechender Nachweis bei Berufstätigkeit mit Anzahl der Stunden ist innerhalb von zwei Wochen zu erbringen.
Eine nicht nachgewiesene Berufstätigkeit findet bei den Aufnahmekriterien des Punktesystems (siehe „Punktesystem zu den Aufnahmekriterien für die Kindertagesstätten“) keine Berücksichtigung!   

Hinweis zur Gebührenfestsetzung
Eltern in Niedersachsen müssen ab dem 01. August 2018 keine Gebühren mehr für die Betreuung von Kindern mit Vollendung des 3. Lebensjahres bezahlen. Der Anspruch auf Beitragsfreiheit gilt bis zu einer Betreuungszeit von acht Stunden an fünf Tagen die Woche. Die Betreuungszeit umfasst auch die sogenannten Randzeiten, d.h. Früh- und Spätdienst. Für die Inanspruchnahme einer Betreuungszeit einschließlich der Randzeiten über 8 Stunden wird pro angefangene halbe Stunde ein zusätzlicher Beitrag von 15,00 € pro Monat für Kinder ab 3 Jahren erhoben.       

Sollten Sie Ihr Kind, welches das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, anmelden, reichen Sie bitte den Einkommensnachweis von 2024 innerhalb von zwei Wochen postalisch oder per E-Mail an kita-anmeldungen@uplengen.de nach.   

Falls Sie freiwillig den Höchstbetrag zahlen wollen, da Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 65.000,00 € jährlich liegt, bitte anklicken.


   Beitragsrichtlinie
Stufe Zu versteuerndes Jahreseinkommen Krippe (5 Std.) mtl. Krippe (6,5 Std.) mtl.
1 bis 22.000,00 € 120,00 € 156,00 €
2 22.000.01 € - 30.000,00 € 160,00 € 208,00 €
3 30.000,01 € - 45.000,00 € 200,00 € 260,00 €
4 45.000,01 € - 65.000,00 € 240,00 € 312,00 €
5 Über 65.000,00 € 280,00 € 364,00 €

   Für die Inanspruchnahme der Randzeiten wird pro angefangene halbe Stunde ein zusätzlicher Beitrag von 15,00 € pro Monat für Kinder unter 3 Jahren erhoben.Die Anmeldungen für die Randzeiten hat im Voraus zu erfolgen.
   Des Weiteren wird ein Verpflegungsgeld (Getränke) von 4,00 € pro Monat/Kind (Krippe und Kindergarten) erhoben.


Angaben zu den Geschwisterkindern
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   Bemerkungen

   Hinweis
   Alle Änderungen der persönlichen Daten bzw. Lebensumstände gebe/n ich/wir umgehend, schriftlich, postalisch oder per E-Mail kita-anmeldungen@uplengen.de bekannt.   
   Ich erkläre mich/Wir erklären uns damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Aufnahme in der Kindertagesstätte erhobenen personenbezogenen Daten zum Abgleich der Anmeldung    zwischen den Einrichtungen dienen, für alle Einrichtungen einsichtbar sind und an die Gemeinde Uplengen sowie an die pädagogischen Einrichtungen weitergegeben, elektronisch gespeichert und verarbeitet    werden dürfen.       
   Diese Anmeldung ist verbindlich und wurde wahrheitsgemäß von mir/uns ausgefüllt.  



Weitere Hinweise
   Weitere Betreuungsmöglichkeiten bieten Tagesmütter und Tagesväter an. Auf der Homepage https://www.landkreis-leer.de/Leben-Lernen/Kinder-Jugend-Familie/Kinderbetreuung/Tagespflege-Tagesm%C3%BCtter-v%C3%A4ter/ finden Sie qualifizierte Tagesmütter und Tagesväter, die gerne Ihre Kinder betreuen.   

Richtlinien für die Platzvergabe in den Kindertagesstätten der Gemeinde Uplengen

Unabhängig von der Punktzahl werden freie Plätze in Kindertagesstätten zunächst an Kinder vergeben, die im Folgejahr schulpflichtig werden. Dies gilt nicht für den Wechsel einer Einrichtung innerhalb der Kommune.    Kinder, deren Wohl ohne entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist, können ebenfalls unabhängig von der Punktzahl aufgenommen werden. Die Notwendigkeit ist nachzuweisen.

Zur Ermittlung der Punktzahl werden die nachfolgenden Kriterien angewandt. Die Punktzahlen der zutreffenden Kriterien werden zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Die Vergabe der Plätze in den Kindertagesstätten erfolgt mit Ausnahme der Vorschulkinder nach der    Gesamtpunktzahl, beginnend mit der höchsten Punktzahl.

Kriterium Punkte
Der/Die Sorgeberichtigte ist alleinerziehend. 4
Der/Die Sorgeberichtigte ist berufstätig, in Ausbildung, im Studium oder pflegt ein anderes Familienmitglied mit Pflegegrad. (Üben beide Eltern ihr Sorgerecht aus, werden sie jeweils einzelnd berücksichtigt)
          ab 31 Wochenstunden 3
          21-30 Wochenstunden 2
          11-20 Wochenstunden 1,5
          bis 10 Wochenstunden 1
Der/Die Sorgeberichtigte ist arbeitssuchend. 0,5
Ein Geschwisterkind besucht zum Zeitpunkt der Aufnahme dieselbe Einrichtung. 2
Das Kind besucht bereits eine Einrichtung (Krippe, Kindergarten, Tagespflegestelle): Wechsel der Betreuungsform. 2
Es handelt sich um das Kind einer pädagogischen Mitarbeiterin/eines pädagogischen Mitarbeiters der Einrichtung. 3


   Bei gleicher Punktzahl haben ältere Kinder gegenüber jüngeren Kindern Vorrang. Entscheidend ist das Geburtsdatum. Bei gleicher Punktzahl und gleichem Geburtsdatum entscheidet das Los.    Das Erfüllen der jeweiligen Kriterien ist innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Anmeldung nachzuweisen. Sollten keine Nachweise eingereicht werden, können die Punkte für diese Kriterien nicht berücksichtigt werden.    Früh- und Spätschichten werden grundsätzlich nur gegen konkrete Bedarfsnachweise (z.B. Arbeitgeberbescheinigungen) vergeben. Dies gilt nicht, wenn eine Betreuungszeit inklusive Randzeit von sechs Stunden täglich nicht überschritten wird.

   Wichtige Informationen

- Jedes Kind kann und soll nur einmal im System erfasst werden. Falls sich nach der Anmeldung Änderungswünsche ergeben, schreiben Sie diese Angaben bitte an kita-anmeldungen@uplengen.de .

- Ein Kindertagesstättenjahr beginnt immer im August.

- Die Plätze in den Uplengener Kindertageseinrichtungen stehen nur den Kindern zur Verfügung, die in der Gemeinde Uplengen wohnen. Sollten Sie Ihr Kind schon vor Umzug anmelden wollen, so vermerken Sie den geplanten Umzug bitte in dem Anmeldeformular in dem   Feld „Bemerkungen“.

- Wenn die Anmeldung wegen eines Umzuges nicht mehr aufrecht erhalten bleiben soll, schreiben Sie diese Angaben bitte an kita-Anmeldungen@uplengen.de .

- Das gesamte Vergabeverfahren wird erfahrungsgemäß im Monat Mai abgeschlossen sein.

- Innerhalb einer Rückgabefrist von 14 Tagen muss der von den Sorgeberechtigten unterschriebene Betreuungsvertrag in der Einrichtung wieder vorliegen. Wird diese Frist nicht eingehalten, verfällt die Platzzusage. Bei Falschangaben kann ein zugesagter Betreuungszplatz   jederzeit seitens des Trägers gekündigt werden.

- Sollte bei Ihrem Kind ein I-Status festgestellt worden sein, geben Sie dieses bitte in dem Anmeldeformular an und reichen Sie entsprechende Nachweise ein.

- Ungeborene Kinder können nicht angemeldet werden.

- Gemäß dem Masernschutzgesetz muss jedes Kind seit dem 01.03.2020, welches in einer Kindertageseinrichtung betreut werden soll, eine Masernschutzimpfung vorweisen können. Ohne bestehende Masernschutzimpfung, kann ein Kind nicht betreut werden.

- Die Betreuungszeiten der einzelnen Kindertageseinrichtungen können der Übersichtsliste der Kitas entnommen werden. Nutzen Sie vor der Anmeldung die Möglichkeit, die Kindertagesstätten auf der Homepage der jeweiligen Einrichtung, kennenzulernen.

- Auf Grund der Datenschutzverordnung sind in dem Anmeldeformular einige Abfragefelder freiwillig auszufüllen. Es wäre jedoch wünschenswert, wenn Sie auch diese Abfragefelder ausfüllen.

- Die angebotenen Kernbetreuungszeiten sind festen Gruppen zugeschrieben. Um einen pädagogischen wertvollen Tagesablauf zu gewährleisten und die Personalplanungen vornehmen zu können, werden die Kinder nach den gewünschten Kernbetreuungszeiten in die jeweiligen Gruppen eingeteilt. So ist es möglich, die Betreuungsbedarfe der Familien gerecht zu werden.

- Die Betreuung findet grundsätzlich an 5-Tagen die Woche(Montags bis Freitags) statt. Die festgesetzte Abholzeit für die beantragte Betreuungszeit ist mindestens an 3 von 5 Tagen einzuhalten.

- Kindergartenkinder, die im Sommer 2027 eingeschult werden, sollten im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung in der Kita ihres Schuleinzugsgebietes betreut werden.

- In der Einrichtung St.Martin in Remels ist für die Betreuung in der Ganztagsgruppe die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend.