Gemeinde Uplengen


Anmeldeformular für einen Betreuungsplatz in einer Uplengener Kindertagesstätte


Es können nur Anmeldungen für den Zeitraum vom 01.08.2024 bis 31.07.2025 abgegeben werden.

Anmeldefrist vom 01.02.2024 bis 29.02.2024


Wenn Sie eine Anmeldung für einen vorherigen Zeitraum wünschen, melden Sie sich bitte telefonisch bei Herrn Graalmann (04956/911768)


Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Angaben zur Betreuung

Ein Kalender zur Auswahl des Datums



  Sollten Sie nur einen Standort angeben, haben Sie somit Ihr Wunsch- und Wahlrecht ausgeübt. Die Platzvergabe soll so wunschgemäß wie möglich erfolgen, daher beachten Sie bitte die Reihenfolge Ihrer

   Wünsche.

   Die zusätzlich verfügbaren Randzeiten können nur bei entsprechenden Bedarf (mindestens 5 Kinder) angeboten werden.  



Angaben zum Kind

Ein Kalender zur Auswahl des Datums

   Besucht Ihr Kind zurzeit eine Betreuungseinrichtung?


   Hat Ihr Kind eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung(I-Status), die einen Integrationsplatz erforderlich macht? (Bitte reichen Sie entsprechende Nachweise ein.)


Angaben zu den Sorgeberechtigten

 Sollten Sie eine E-Mail Adresse hinterlegen, so wird Ihnen nach Abgabe der Anmeldung eine automatische Eingangsbestätigung über die Online-Anmeldung zugeschickt.

 

   Ein entsprechender Nachweis bei Berufstätigkeit mit Anzahl der Stunden ist innerhalb von zwei Wochen zu erbringen.


   Eine nicht nachgewiesene Berufstätigkeit findet bei den Aufnahmekriterien des Punktesystems (siehe „Punktesystem zu den Aufnahmekriterien für die Kindertagesstätten“) keine Berücksichtigung!



   Ein entsprechender Nachweis bei Berufstätigkeit mit Anzahl der Stunden ist innerhalb von zwei Wochen zu erbringen.


   Eine nicht nachgewiesene Berufstätigkeit findet bei den Aufnahmekriterien des Punktesystems (siehe „Punktesystem zu den Aufnahmekriterien für die Kindertagesstätten“) keine Berücksichtigung!

  



   Hinweis zur Gebührenfestsetzung


   Eltern in Niedersachsen müssen ab dem 01. August 2018 keine Gebühren mehr für die Betreuung von Kindern mit Vollendung des 3. Lebensjahres bezahlen.

   Der Anspruch auf Beitragsfreiheit gilt bis zu einer Betreuungszeit von acht Stunden an fünf Tagen die Woche. Die Betreuungszeit umfasst auch die sogenannten Randzeiten, d.h. Früh- und Spätdienst.

   Für die Inanspruchnahme einer Betreuungszeit einschließlich der Randzeiten über 8 Stunden wird pro angefangene halbe Stunde ein zusätzlicher Beitrag von 9,00 € pro Monat für Kinder ab 3 Jahren erhoben.    

  

   Sollten Sie Ihr Kind, welches das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, anmelden, reichen Sie bitte den Einkommensnachweis von 2022 innerhalb von zwei Wochen postalisch oder per E-Mail an kita-anmeldungen@uplengen.de nach.

   Falls Sie freiwillig den Höchstbetrag zahlen wollen, da Ihr Bruttojahreseinkommen über 50.000,00 € jährlich liegt, bitte anklicken.



   Beitragsrichtlinien


Stufe

Bruttoeinkommen (in Euro)

Krippe (5 Std.) mtl.

Krippe (6,5 Std.) mtl.

1

Bis 20.000,00

  96,00 €

126,00 €

2

Bis 25.000,00

112,00 €

142,00 €

3

Bis 30.000,00

126,00 €

156,00 €

4

Bis 40.000,00

142,00 €

172,00 €

5

Bis 50.000,00

158,00 €

188,00 €

6

Ab  50.000,00

173,00 €

203,00 €


  

   Für die Inanspruchnahme der Randzeiten wird pro angefangene halbe Stunde ein zusätzlicher Beitrag von 10,00 € pro Monat für Kinder unter 3 Jahren erhoben.

   Die Anmeldungen für die Randzeiten hat im Voraus zu erfolgen.


   Des Weiteren wird ein Verpflegungsgeld (Getränke) von 3,20 € pro Monat/Kind (Krippe und Kindergarten) erhoben.




Angaben zu den Geschwisterkindern

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   Bemerkungen


   Hinweis


   Alle Änderungen der persönlichen Daten bzw. Lebensumstände gebe/n ich/wir umgehend, schriftlich, postalisch oder per E-Mail kita-anmeldungen@uplengen.de bekannt.

  


   Ich erkläre mich/Wir erklären uns damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Aufnahme in der Kindertagesstätte erhobenen personenbezogenen Daten zum Abgleich der Anmeldung

   zwischen den Einrichtungen dienen, für alle Einrichtungen einsichtbar sind und an die Gemeinde Uplengen sowie an die pädagogischen Einrichtungen weitergegeben, elektronisch gespeichert und verarbeitet

   werden dürfen.

      


   Diese Anmeldung ist verbindlich und wurde wahrheitsgemäß von mir/uns ausgefüllt.

 



   Weitere Hinweise

  

   Weitere Betreuungsmöglichkeiten bieten Tagesmütter und Tagesväter an. Auf der Homepage https://www.landkreis-leer.de/Leben-Lernen/Kinder-Jugend-Familie/Kinderbetreuung/Tagespflege-Tagesm%C3%BCtter-v%C3%A4ter/

   finden Sie qualifizierte Tagesmütter und Tagesväter, die gerne Ihre Kinder betreuen.

  


   Richtlinien für die Platzvergabe in den Kindertagesstätten der Gemeinde Uplengen


   Die Aufnahme der Kinder erfolgt nach folgenden Kriterien:

   1.Vorschulkinder und Kinder, die bereits die Krippe, den Kindergarten oder eine Tagespflegestelle besuchen, sind vorrangig aufzunehmen.

   2.Soziale Härtefälle (z.B. Alleinerziehende, soziale Benachteiligung/Kindeswohlgefährdung, schwere Erkrankung in der Familie) werden bevorzugt.

   3.Nachweisliche Berufstätigkeit beider Eltern während der Betreuungszeiten am Vormittag/Nachmittag (jeweils mindestens 15 Stunden/Woche)

   4.Die Aufnahme erfolgt nach dem Alter der Kinder. Ältere Kinder haben Vorrang.

   5.Geschwisterkinder sollen, wenn möglich, in derselben Einrichtung betreut werden.

   6.Kinder, die zu einem Termin nach Beginn des KiTa-Jahres angemeldet werden, können nur aufgenommen werden, wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme freie Plätze vorhanden sind.

   7.Kinder, die nicht in der Gemeinde Uplengen wohnen, können nur aufgenommen werden, wenn ausreichend Plätze frei sind.

   8.Ein Wechsel zwischen den gemeindeeigenen Einrichtungen ist im lfd. Kindergartenjahr als Einzelfall zu betrachten und zu entscheiden.


Punktesystem zu den Aufnahmekriterien für die Kindertagesstätten

Punkte

Vorschulkinder und Kinder, die bereits die Krippe, den Kindergarten oder eine Tagespflegestelle besuchen

12

Soziale Härtefälle (z.B. Alleinerziehende, soziale Benachteiligung/Kindeswohlgefährdung, schwere Erkrankung in der Familie)

11

Nachweisliche Berufstätigkeit beider Eltern während der Betreuungszeit am Vormittag/Nachmittag (jeweils mindestens 15 Stunden/Woche) bzw.

10

Kinder, deren Sorgeberechtigte/r alleinerziehend und nachweislich am Vormittag berufstätig ist

10

Die Aufnahme erfolgt nach dem Alter. Ältere Kinder haben Vorrang (Stichtag: 01.08.)

Punkte je nach vollendeten Lebensjahren

Kinder, deren Geschwister bereits am Vormittag dieselbe Kindertagesstätte besuchen

3























   Wichtige Informationen


- Jedes Kind kann und soll nur einmal im System erfasst werden. Falls sich nach der Anmeldung Änderungswünsche ergeben, schreiben Sie diese Angaben bitte an kita-anmeldungen@uplengen.de .

- Ein Kindertagesstättenjahr beginnt immer im August.

- Die Plätze in den Uplengener Kindertageseinrichtungen stehen nur den Kindern zur Verfügung, die in der Gemeinde Uplengen wohnen. Sollten Sie Ihr Kind schon vor Umzug anmelden wollen, so vermerken Sie den geplanten Umzug bitte in dem Anmeldeformular in dem   Feld „Bemerkungen“.

- Wenn die Anmeldung wegen eines Umzuges nicht mehr aufrecht erhalten bleiben soll, schreiben Sie diese Angaben bitte an kita-Anmeldungen@uplengen.de .

- Das gesamte Vergabeverfahren wird erfahrungsgemäß im Monat Mai abgeschlossen sein.

- Innerhalb einer Rückgabefrist von 14 Tagen muss der von den Sorgeberechtigten unterschriebene Betreuungsvertrag in der Einrichtung wieder vorliegen. Wird diese Frist nicht eingehalten, verfällt die Platzzusage. Bei Falschangaben kann ein zugesagter Betreuungszplatz   jederzeit seitens des Trägers gekündigt werden.

- Sollte bei Ihrem Kind ein I-Status festgestellt worden sein, geben Sie dieses bitte in dem Anmeldeformular an und reichen Sie entsprechende Nachweise ein.

- Ungeborene Kinder können nicht angemeldet werden.

- Gemäß dem Masernschutzgesetz muss jedes Kind seit dem 01.03.2020, welches in einer Kindertageseinrichtung betreut werden soll, eine Masernschutzimpfung vorweisen können. Ohne bestehende Masernschutzimpfung, kann ein Kind nicht betreut werden.

- Die Betreuungszeiten der einzelnen Kindertageseinrichtungen können der Übersichtsliste der Kitas entnommen werden. Nutzen Sie vor der Anmeldung die Möglichkeit, die Kindertagesstätten auf der Homepage der jeweiligen Einrichtung, kennenzulernen.

- Auf Grund der Datenschutzverordnung sind in dem Anmeldeformular einige Abfragefelder freiwillig auszufüllen. Es wäre jedoch wünschenswert, wenn Sie auch diese Abfragefelder ausfüllen.

- Die angebotenen Kernbetreuungszeiten sind festen Gruppen zugeschrieben. Um einen pädagogischen wertvollen Tagesablauf zu gewährleisten und die Personalplanungen vornehmen zu können, werden die Kinder nach den gewünschten Kernbetreuungszeiten in die jeweiligen Gruppen eingeteilt. So ist es möglich, die Betreuungsbedarfe der Familien gerecht zu werden.

- Die Betreuung findet grundsätzlich an 5-Tagen die Woche(Montags bis Freitags) statt. Die festgesetzte Abholzeit für die beantragte Betreuungszeit ist mindestens an 3 von 5 Tagen einzuhalten.

- Kindergartenkinder, die im Sommer 2025 eingeschult werden, sollten im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung in der Kita ihres Schuleinzugsgebietes betreut werden.

- In der Einrichtung St.Martin in Remels ist für die Betreuung in der Ganztagsgruppe die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend.