Weitere Hinweise
Weitere Betreuungsmöglichkeiten bieten Tagesmütter und Tagesväter an. Auf der Homepage https://www.landkreis-leer.de/Leben-Lernen/Kinder-Jugend-Familie/Kinderbetreuung/Tagespflege-Tagesm%C3%BCtter-v%C3%A4ter/
finden Sie qualifizierte Tagesmütter und Tagesväter, die gerne Ihre Kinder betreuen.
Richtlinien für die Platzvergabe in den Kindertagesstätten der Gemeinde Uplengen
Die Aufnahme der Kinder erfolgt nach folgenden Kriterien:
1.Vorschulkinder und Kinder, die bereits die Krippe, den Kindergarten oder eine Tagespflegestelle besuchen, sind vorrangig aufzunehmen.
2.Soziale Härtefälle (z.B. Alleinerziehende, soziale Benachteiligung/Kindeswohlgefährdung, schwere Erkrankung in der Familie) werden bevorzugt.
3.Nachweisliche Berufstätigkeit beider Eltern während der Betreuungszeiten am Vormittag/Nachmittag (jeweils mindestens 15 Stunden/Woche)
4.Die Aufnahme erfolgt nach dem Alter der Kinder. Ältere Kinder haben Vorrang.
5.Geschwisterkinder sollen, wenn möglich, in derselben Einrichtung betreut werden.
6.Kinder, die zu einem Termin nach Beginn des KiTa-Jahres angemeldet werden, können nur aufgenommen werden, wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme freie Plätze vorhanden sind.
7.Kinder, die nicht in der Gemeinde Uplengen wohnen, können nur aufgenommen werden, wenn ausreichend Plätze frei sind.
8.Ein Wechsel zwischen den gemeindeeigenen Einrichtungen ist im lfd. Kindergartenjahr als Einzelfall zu betrachten und zu entscheiden.
Punktesystem zu den Aufnahmekriterien für die Kindertagesstätten |
Punkte |
Vorschulkinder und Kinder, die bereits die Krippe, den Kindergarten oder eine Tagespflegestelle besuchen |
12 |
Soziale Härtefälle (z.B. Alleinerziehende, soziale Benachteiligung/Kindeswohlgefährdung, schwere Erkrankung in der Familie) |
11 |
Nachweisliche Berufstätigkeit beider Eltern während der Betreuungszeit am Vormittag/Nachmittag (jeweils mindestens 15 Stunden/Woche) bzw. |
10 |
Kinder, deren Sorgeberechtigte/r alleinerziehend und nachweislich am Vormittag berufstätig ist |
10 |
Die Aufnahme erfolgt nach dem Alter. Ältere Kinder haben Vorrang (Stichtag: 01.08.) |
Punkte je nach vollendeten Lebensjahren |
Kinder, deren Geschwister bereits am Vormittag dieselbe Kindertagesstätte besuchen |
3 |
Wichtige Informationen
- Jedes Kind kann und soll nur einmal im System erfasst werden. Falls sich nach der Anmeldung Änderungswünsche ergeben, schreiben Sie diese Angaben bitte an kita-anmeldungen@uplengen.de .
- Ein Kindertagesstättenjahr beginnt immer im August.
- Die Plätze in den Uplengener Kindertageseinrichtungen stehen nur den Kindern zur Verfügung, die in der Gemeinde Uplengen wohnen. Sollten Sie Ihr Kind schon vor Umzug anmelden wollen, so vermerken Sie den geplanten Umzug bitte in dem Anmeldeformular in dem Feld „Bemerkungen“.
- Wenn die Anmeldung wegen eines Umzuges nicht mehr aufrecht erhalten bleiben soll, schreiben Sie diese Angaben bitte an kita-Anmeldungen@uplengen.de .
- Das gesamte Vergabeverfahren wird erfahrungsgemäß im Monat Mai abgeschlossen sein.
- Innerhalb einer Rückgabefrist von 14 Tagen muss der von den Sorgeberechtigten unterschriebene Betreuungsvertrag in der Einrichtung wieder vorliegen. Wird diese Frist nicht eingehalten, verfällt die Platzzusage. Bei Falschangaben kann ein zugesagter Betreuungszplatz jederzeit seitens des Trägers gekündigt werden.
- Sollte bei Ihrem Kind ein I-Status festgestellt worden sein, geben Sie dieses bitte in dem Anmeldeformular an und reichen Sie entsprechende Nachweise ein.
- Ungeborene Kinder können nicht angemeldet werden.
- Gemäß dem Masernschutzgesetz muss jedes Kind seit dem 01.03.2020, welches in einer Kindertageseinrichtung betreut werden soll, eine Masernschutzimpfung vorweisen können. Ohne bestehende Masernschutzimpfung, kann ein Kind nicht betreut werden.
- Die Betreuungszeiten der einzelnen Kindertageseinrichtungen können der Übersichtsliste der Kitas entnommen werden. Nutzen Sie vor der Anmeldung die Möglichkeit, die Kindertagesstätten auf der Homepage der jeweiligen Einrichtung, kennenzulernen.
- Auf Grund der Datenschutzverordnung sind in dem Anmeldeformular einige Abfragefelder freiwillig auszufüllen. Es wäre jedoch wünschenswert, wenn Sie auch diese Abfragefelder ausfüllen.
- Die angebotenen Kernbetreuungszeiten sind festen Gruppen zugeschrieben. Um einen pädagogischen wertvollen Tagesablauf zu gewährleisten und die Personalplanungen vornehmen zu können, werden die Kinder nach den gewünschten Kernbetreuungszeiten in die jeweiligen Gruppen eingeteilt. So ist es möglich, die Betreuungsbedarfe der Familien gerecht zu werden.
- Die Betreuung findet grundsätzlich an 5-Tagen die Woche(Montags bis Freitags) statt. Die festgesetzte Abholzeit für die beantragte Betreuungszeit ist mindestens an 3 von 5 Tagen einzuhalten.
- Kindergartenkinder, die im Sommer 2025 eingeschult werden, sollten im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung in der Kita ihres Schuleinzugsgebietes betreut werden.
- In der Einrichtung St.Martin in Remels ist für die Betreuung in der Ganztagsgruppe die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend.